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Hinweis zu älteren Reports · Stand September 2026

Cash-FX und frühere SO-Kandidaten

„§23/SO Kandidat“ war eine Prüfmarkierung in älteren TradingFormular-Reports. Der aktuelle IBKR-Steuerreport verwendet diese Kandidatenlogik nicht: Seine Währungsergebnisse werden als Ergebnisse aus Kapitalforderungen in Anlage KAP berücksichtigt.

Was bedeutete die frühere Markierung?

Die frühere Berechnung führte für Fremdwährungsguthaben eigene FIFO-Prüfwerte und unterschied mögliche KAP- und SO-Fälle. Erkannte Guthabenzinsen waren dabei ein Datensignal. „Kandidat“ bedeutete eine vorläufige Einordnung, keinen bestätigten Betrag für die Steuererklärung.

Diese Werte dürfen nicht mit der Formularaufbereitung eines neu erstellten Reports vermischt werden. Eine fehlende Zinsbuchung allein beweist auch steuerlich nicht, dass ein Fremdwährungsguthaben unverzinslich ist.

Was gilt für den aktuellen Report?

Die Währungsübersicht und die KAP-Formularwerte enthalten die berechneten Währungsergebnisse aus Kapitalforderungen. Die aktuelle Standardberechnung erzeugt daraus keine separaten Cash-FX-Werte für die Anlage SO.

Die Anlage SO betrifft hier bestimmte private Veräußerungsgeschäfte mit entsprechend eingeordneten Wertpapieren, etwa Xetra-Gold mit Sachleistungsanspruch. Ohne solche relevanten Verkäufe kann die SO-Summe null sein, obwohl es Währungsgewinne gibt.

KAP- und SO-Werte im Report finden

Die steuerliche Abgrenzung bleibt wichtig

Verzinsliche Fremdwährungsguthaben können zu Kapitaleinkünften nach § 20 EStG führen. Unverzinsliche Guthaben können dagegen unter § 23 EStG fallen. Bei Zahlungsverkehrskonten ist die tatsächliche Kontofunktion zu beachten. Diese rechtliche Unterscheidung ist keine Zusage, dass die Software jeden Sonderfall automatisch aus den Buchungen erkennt.

Wenn dein Guthaben anders als eine Kapitalforderung einzuordnen ist oder du einen alten Report abgleichen möchtest, kläre die Behandlung anhand der Konto- und Produktunterlagen mit deiner Steuerberatung. Der TradingFormular-Support kann die ausgewiesene Berechnung erläutern. Verschiebe keine bereits in KAP enthaltene Währungssumme eigenständig nach SO.

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