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Fremdwährungen im Steuerreport: Anlage KAP oder SO?

So liest du die Zuordnung in deinem deutschen IBKR-Steuerreport.

Währungsgewinne werden im aktuellen Report unter KAP erfasst

Die aktuelle Berechnung behandelt die ausgewiesenen Währungsgewinne und -verluste als Ergebnisse aus Kapitalforderungen. Sie fließen in die Anlage KAP ein. Ein eigener SO-Betrag entsteht daraus im Standardlauf nicht. Übertrage die Währungssumme deshalb nicht zusätzlich in die Anlage SO.

Warum steht in meinem Report nichts zur Anlage SO?

Ein Report kann Währungsgewinne enthalten und trotzdem keinen SO-Eintrag in der Ausfüllhilfe ausweisen. Der SO-Bereich betrifft in der aktuellen Berechnung bestimmte als private Veräußerungsgeschäfte eingeordnete Wertpapiere, etwa Xetra-Gold mit Auslieferungsanspruch. Ohne entsprechende Veräußerung innerhalb der maßgeblichen Jahresfrist kann dieser Bereich bei null bleiben.

Ein fehlender SO-Betrag belegt für sich genommen weder einen Berechnungsfehler noch die Steuerfreiheit deiner Währungsgewinne. Prüfe dafür die Währungsübersicht und die KAP-Formularwerte. Geschäfte außerhalb der hochgeladenen IBKR-Daten sind damit nicht beurteilt.

Wo finde ich die Währungswerte?

Suche im PDF nach „Währungen“, „Kapitalforderungen“ und der Ausfüllhilfe für Anlage KAP. Für den Veranlagungszeitraum 2025 berücksichtigt die Formularaufbereitung das Währungsergebnis in den Kapitalerträgen der Zeilen 18/19. Ein negativer Währungs-Jahressaldo fließt außerdem in die Verlustangabe der Zeile 22 ein.

Verwende die fertigen Formularwerte und die Hinweise für dein Steuerjahr. Addiere weder die Währungsübersicht noch einzelne Verlustpositionen ein zweites Mal dazu: Eine Detailsumme ist nicht automatisch ein zusätzlicher Eingabewert.

Fiktives Beispiel zur Einordnung

Der Report zeigt 100 € Währungsgewinn aus Kapitalforderungen und 0 € private Veräußerungsgeschäfte. Der Währungsgewinn ist in den ausgewiesenen KAP-Werten enthalten. Daraus wird kein zusätzlicher SO-Eintrag über 100 €.

Wann ist die Anlage SO im Report relevant?

Bei bestimmten Wertpapieren vermittelt das Produkt einen Sachleistungsanspruch, zum Beispiel auf die Lieferung von Gold. Verkäufe solcher entsprechend eingeordneten Produkte können innerhalb der Jahresfrist unter § 23 EStG fallen. Das kann auch bestimmte Krypto-ETCs betreffen; ein Gold- oder Krypto-Bezug allein genügt dafür nicht. Entscheidend sind die konkreten Produktbedingungen.

Ist dafür im Report ein SO-Wert ausgewiesen, nutze dessen Aufstellung und Eingabehinweise für „Private Veräußerungsgeschäfte“. Die Zeilennummern können sich je Steuerjahr ändern. Die Auslieferung von Aktien bei einer gewöhnlichen Optionsausübung ist kein allgemeiner Grund für eine SO-Zuordnung.

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Unverzinsliche Guthaben und besondere Kontofunktionen prüfen

Die KAP-Behandlung setzt die Einordnung als Kapitalforderung voraus. Steuerlich können unverzinsliche Fremdwährungsguthaben unter § 23 EStG fallen; für Zahlungsverkehrskonten gelten besondere Regeln. Die Standardberechnung ersetzt diese Einzelfallprüfung nicht. Aus einer fehlenden Zinsbuchung folgt keine automatische SO-Berechnung.

Trifft ein solcher Sonderfall auf dich zu, kläre die Einordnung mit deiner Steuerberatung und die Reportdarstellung mit dem TradingFormular-Support. Erzeuge keinen eigenen SO-Eintrag aus einer bereits in KAP enthaltenen Summe.

Freigrenze und ältere Reports

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 €: Der Gesamtgewinn muss darunter liegen. Die Prüfung umfasst alle entsprechenden Geschäfte im Kalenderjahr, auch außerhalb von IBKR. Ziehe die Grenze nicht wie einen Freibetrag vom Reportwert ab. Für KAP-Währungsergebnisse gilt diese SO-Freigrenze nicht.

Die Bezeichnungen „§23/SO Kandidat“ und „§20/KAP Kandidat“ stammen aus älteren TradingFormular-Reports. Sie beschreiben nicht die Zuordnung der aktuellen Berechnung. Hinweise zu diesen früheren Markierungen.

Vor der Steuererklärung

  1. Freigegebenen Report und Ausfüllhilfe für das richtige Steuerjahr öffnen.
  2. Währungswerte in KAP und etwaige private Veräußerungsgeschäfte in SO getrennt prüfen.
  3. Formularwerte mit den vorgesehenen Vorzeichen übernehmen und Doppelzählungen vermeiden.
  4. Sonderfälle, weitere private Veräußerungsgeschäfte und Reporthinweise klären.
  5. PDF, Detailaufstellungen und originale Flex-Query-CSVs aufbewahren.

Rechtsgrundlagen und weitere Hilfe

Stand: September 2026. Allgemeine Orientierung zum Report; die steuerliche Einordnung deines Einzelfalls kann eine Beratung erfordern.