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ETF-Investoren

Vorabpauschale

Die Komplett-Merkregel

Die Vorabpauschale ist ein pauschal ermittelter Investmentertrag. Sie kann entstehen, wenn ein Fonds im Wert steigt und seine Ausschüttungen unter dem gesetzlich bestimmten Basisertrag liegen. Der Wertzuwachs begrenzt die Pauschale.

1Was ist die Vorabpauschale?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 will das Finanzamt nicht mehr warten, bis du deinen ETF in 20 Jahren verkaufst. Stattdessen wird jedes Jahr eine fiktive Mindestrendite angenommen: der sogenannte Basisertrag.

Schüttet der Fonds weniger als den gedeckelten Basisertrag aus, kann die Differenz als Vorabpauschale angesetzt werden. Ob daraus tatsächlich eine Steuerzahlung folgt, hängt unter anderem von Teilfreistellung, Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag ab.

2Wann fällt die Vorabpauschale an?

Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

ETF hat im Vorjahr an Wert gewonnen

Ist der ETF über das Jahr gefallen, gibt es keine Vorabpauschale.

ETF hat weniger ausgeschüttet als der gedeckelte Basisertrag

Auch bei thesaurierenden Fonds entsteht nur dann eine positive Pauschale, wenn Basiszins und Jahresertrag dies zulassen.

Der Basiszins ist positiv

Die Bundesbank errechnet den Zinssatz, das BMF veröffentlicht ihn. Bei negativem Basiszins wird keine Vorabpauschale erhoben.

Wichtig: Welches Steuerjahr?

Ein wichtiges Detail, das oft übersehen wird: Die Vorabpauschale wird für das vergangene Kalenderjahr berechnet, fließt dir steuerrechtlich aber erst am ersten Werktag des neuen Jahres zu.

Beispiel: Vorabpauschale für 2023
Steuerlicher Zufluss: 02.01.2024
Das heißt: Die Berechnung für 2023 gehört in die Steuererklärung 2024.

Wie deutsche Broker vorgehen

Bei deutschen Brokern passiert das Einbehalten der Steuer Anfang Januar völlig automatisch. Die Vorabpauschale wird sofort mit deinem Sparer-Pauschbetrag für das neue Jahr verrechnet.

  • Falls der Pauschbetrag nicht reicht, wird automatisch Abgeltungsteuer abgeführt.
  • Das alles erscheint dann in der Jahressteuerbescheinigung 2024.

Das ist auch der Grund, warum viele Anleger im Januar merken: „Warum wurde mein Freibetrag schon teilweise verbraucht?“ → Oft liegt das genau an der Vorabpauschale des Vorjahres!

Der Unterschied zu IBKR

Bei einem ausländischen Depot wird regelmäßig keine deutsche Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale einbehalten. Der Vorgang kann deshalb in der Anlage KAP-INV zu erklären sein. Der Steuerreport stellt dafür die aus den importierten Daten berechneten Bruttowerte vor Teilfreistellung bereit; die Teilfreistellung wird im Veranlagungsverfahren angewendet.

PwC-Report für ELSTER aufbereiten

3Berechnung Schritt für Schritt

A

Basisertrag berechnen

Formel

Rücknahmepreis zum Jahresanfang × 70 % × Basiszins

Beispiel

10.000 € × 70 % × 3,20 % = 224,00 €

Der Basiszins für die Vorabpauschale 2026 beträgt 3,20 %. Die Bundesbank errechnet ihn anhand von Zinsstrukturdaten; das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz.

Warum ausgerechnet 70 %?
Diese 70 % stammen aus dem Investmentsteuergesetz. Der Gesetzgeber geht von einem theoretischen, risikofreien Zins aus (dem Basiszins). Da Fonds allerdings laufende Kosten haben und Kursschwankungen unterliegen, wird der anzusetzende Wert pauschal um 30 % reduziert. So wird die fiktive Vorab-Besteuerung realistischer abgebildet.

B

Vorabpauschale ermitteln

Formel

Min(Basisertrag, Kurszuwachs + Ausschüttungen) − Ausschüttungen

Beispiel

224,00 € − 0 € (thesaurierend) = 224,00 €

Bei thesaurierenden ETFs fallen keine Ausschüttungen an, die Vorabpauschale entspricht dem vollen Basisertrag (aber max. dem tatsächlichen Wertzuwachs).

C

Teilfreistellung abziehen

Formel

Vorabpauschale × (1 − Teilfreistellungsquote)

Beispiel

224,00 € × (1 − 30 %) = 156,80 €

Für Aktienfonds, die fortlaufend mehr als 50 % ihres Werts in Kapitalbeteiligungen anlegen, beträgt die Teilfreistellung für Privatanleger 30 %.

D

Steuer berechnen

Formel

Steuerpflichtiger Betrag × 26,375 %

Beispiel

156,80 € × 26,375 % = 41,36 €

26,375 % = 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli. Kirchensteuer ggf. zusätzlich.

Quick-Check Rechner

Voller Basisertrag (10000 € × 70% × 3.2%):224.00
Kurszuwachs + Ausschüttungen / Kappung:800.00 € / 224.00
Abzüglich Ausschüttungen (− 0 €):224.00
Zu versteuern abzüglich TFS:156.80

Unverbindliche Steuerschätzung (~26,375 %)

41.36

Vereinfachte Vorschau ohne Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung oder bereits angesetzte Vorabpauschalen. Maßgeblich sind die einzelnen Fonds-Lots und das jeweilige Steuerjahr.

Kappungsgrenze (Anlegerschutz)

Es gibt eine extrem wichtige Schutzregel im Gesetz: Die Bemessungsgrundlage ist auf deine tatsächliche Rendite gedeckelt. Du musst niemals mehr fiktiven Gewinn versteuern, als dein ETF im jeweiligen Jahr tatsächlich an echtem Ertrag (Kursgewinn + Ausschüttungen) erbracht hat.

Wenn das Börsenjahr schlecht lief und deine reelle ETF-Rendite niedriger ist als die sture Formel-Berechnung, greift die Kappung. Das Gesetz definiert als absolute Obergrenze für den Basisertrag strikt den Wertzuwachs + Ausschüttungen in diesem Jahr.

Beispiel

Die Formel ergibt für deinen ETF eigentlich eine Vorabpauschale von 1.603 €.
Das Jahr verlief aber zäh und dein ETF ist nur um 500 € gestiegen.

Ergebnis: Deine Vorabpauschale wird auf 500 € gekappt. Wenn dein ETF sogar Verluste (ein rotes Jahr) eingefahren hat, sinkt die Vorabpauschale sofort und ohne Wenn und Aber auf 0 €.

1/12Besonderheit: Unterjähriger Kauf

Hast du den ETF nicht schon am 1. Januar besessen, sondern erst im Laufe des Jahres gekauft? Dann greift die sogenannte Zwölftelung: Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet.

Die 1/12-Regel

Für jeden vollen Monat, der dem Kaufmonat vorausgeht, verringert sich die Vorabpauschale um 1/12. Als Berechnungsgrundlage (Startwert) dienen dabei anstelle des Rücknahmepreises zum Jahresanfang deine ersten Anschaffungskosten in diesem Jahr. Verkaufst du den ETF noch im selben Jahr, entfällt die Vorabpauschale für dieses Jahr komplett.

Interaktives Beispiel

JanDez

Da es in diesem Jahr 3 volle, vorausgegangene Monate gab (Januar, Februar, März), in denen du den ETF nicht besessen hast, verringert sich die Vorabpauschale um 3/12.

Du ermittelst dafür zunächst den vollen Basisertrag (mit den ersten Anschaffungskosten als Startwert), multiplizierst diesen mit 9/12 und ziehst danach eventuelle Ausschüttungen in diesem Jahr ab.

%Der Basiszins nach § 18 InvStG

Der Basiszins nach § 18 Abs. 4 InvStG ist ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Vorabpauschale. Die Deutsche Bundesbank errechnet ihn anhand von Zinsstrukturdaten zum ersten Börsentag des Jahres; das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt. Nicht zu verwechseln ist er mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB.

Was passiert bei negativen Zinsen?

In Phasen von Null- oder Negativzinsen (wie z. B. in den Jahren 2021 und 2022) wird keine Vorabpauschale erhoben, weil der Basisertrag negativ wäre und eine Unterschreitung dieses Basisertrags nicht möglich ist.

Jahr, für das die Vorabpauschale berechnet wirdBasiszins nach § 18 InvStGZufluss / ggf. ELSTER-EStAuswirkung
20263,20 %04.01.2027 / ggf. ESt 2027Vorabpauschale kann anfallen
20252,53 %02.01.2026 / ggf. ESt 2026Vorabpauschale kann anfallen
20242,29 %02.01.2025 / ggf. ESt 2025Vorabpauschale kann anfallen
20232,55 %02.01.2024 / ggf. ESt 2024Vorabpauschale konnte anfallen
2022- 0,05 %keine Vorabpauschale0,00 € aus Vorabpauschale
2021- 0,45 %keine Vorabpauschale0,00 € aus Vorabpauschale

Bei einem ausländischen Depot oder nicht abgeführter Steuer kann die Vorabpauschale in der Anlage KAP-INV relevant sein; bei deutschen Depots wird sie häufig automatisch abgeführt oder mit Freistellungsauftrag bzw. Verlusttopf verrechnet.

Quellen: BMF Investmentsteuer, § 18 InvStG.

Wichtig zu wissen

Bei ausländischen Brokern wie IBKR wird regelmäßig keine deutsche Steuer auf die Vorabpauschale einbehalten. Der Betrag kann deshalb in der Anlage KAP-INV zu erklären sein.
Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 € bei Verheirateten) kann die Vorabpauschale vollständig abdecken, falls du ihn noch nicht anderweitig ausgeschöpft hast.

TradingFormular berechnet das für dich

Die Berechnung der Vorabpauschale ist bei ausländischen Brokern besonders knifflig: Du brauchst die Rücknahmepreise zum Jahresanfang und -ende, den korrekten Basiszins, die Teilfreistellungsquote pro ETF und musst Währungsumrechnungen beachten.

TradingFormular berechnet die Vorabpauschale lotbasiert, berücksichtigt unterjährige Erwerbe, die Wertzuwachsgrenze und bereits beim Verkauf anzurechnende Vorabpauschalen. Für KAP-INV werden Bruttowerte vor Teilfreistellung ausgegeben. Vollständigkeit und gewählte Fondsklassifikation bleiben dabei entscheidend.