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Alle TraderStand August 2026

Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalanlagen können steuerlich nutzbar sein. Entscheidend ist, welcher Ergebniskategorie sie zugeordnet werden und welche weiteren Depots, Steuerbescheinigungen oder Verlustvorträge hinzukommen.

Die 20.000-Euro-Grenze wurde aufgehoben

Die frühere jährliche Begrenzung für Verluste aus Termingeschäften und aus der Uneinbringlichkeit bestimmter Kapitalforderungen wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend für alle noch offenen Fälle aufgehoben.

Für Veranlagungszeiträume ab 2025 werden Termingeschäftsergebnisse deshalb nicht mehr in einer eigenen Verlustzeile behandelt, sondern in die allgemeinen Kapitalerträge einbezogen. Formularzeilen können sich je Veranlagungsjahr ändern.

Auch Steuerjahre vor 2025 werden unterstützt

TradingFormular erstellt auch Reports für Veranlagungszeiträume vor der Aufhebung der 20.000-Euro-Grenze. Dabei werden die Formularstruktur, Zeilenbezeichnungen und Ausweislogik des jeweils gewählten Steuerjahres verwendet.

Für noch offene Altfälle berücksichtigt der Report zugleich die rückwirkende Aufhebung der Verlustverrechnungsgrenze. Frühere Termingeschäftszeilen bleiben dort nachvollziehbar, wo das damalige Formular sie vorsah.

Die verbleibende Asymmetrie

Aktienverluste

Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen weiterhin nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinsen, Dividenden oder Optionsgewinnen ist nicht zulässig.

Aktiengewinne

Aktiengewinne können dagegen auch mit Verlusten aus dem allgemeinen Verlusttopf verrechnet werden. Die Beschränkung wirkt daher nur in eine Richtung.

Was im Report getrennt bleibt

Aktien

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Aktien werden separat ausgewiesen, weil Aktienverluste weiterhin nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen.

Allgemeine Kapitalerträge

Hierzu zählen je nach Geschäft etwa Zinsen, Dividenden und Ergebnisse aus Termingeschäften. Negative Ergebnisse bilden den allgemeinen Verlusttopf.

Fonds und ETFs

Investmenterträge werden zusätzlich nach dem Investmentsteuergesetz aufbereitet. Teilfreistellungen wirken auch auf Verluste und werden im Veranlagungsverfahren berücksichtigt.

Ältere Bescheide und Rechtsbehelfe

Ob ein älterer Steuerbescheid noch geändert werden kann, hängt von seinem Verfahrensstand ab. Die rückwirkende Gesetzesänderung ist kein pauschaler Grund, vorsorglich gegen jeden Bescheid Einspruch einzulegen. Bei bereits bestandskräftigen Bescheiden ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Ein Report ist eine Ausfüllhilfe

Der Report ordnet die aus den hochgeladenen Brokerdaten ermittelten Ergebnisse den steuerlichen Kategorien zu. Er ersetzt weder die Steuererklärung noch eine steuerliche Beratung.

Ergebnisse anderer Banken, bestehende Verlustvorträge, inländische Steuerbescheinigungen und nicht importierte Buchungen liegen außerhalb dieser Datenbasis und müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Worauf du achten solltest

  • Ergebnisse verschiedener Broker werden nicht automatisch miteinander verrechnet.
  • Ein negativer Betrag im Report bedeutet nicht zwingend, dass er im selben Jahr vollständig steuerlich wirkt.
  • Maßgeblich sind die Formulare und Anleitungen des jeweiligen Veranlagungsjahres.

Primärquellen