30 % deiner Erträge aus Aktien-ETFs sind steuerfrei. Das gilt aber nur, wenn dein Fonds auch die richtige Aktienquote erfüllt. Anleihen-ETFs gehen beispielsweise leer aus.
Wie die Teilfreistellung funktioniert
Die Teilfreistellung (TFS) ist im Investmentsteuergesetz geregelt. Ihr Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, da Fonds bereits intern auf Fondsebene Steuern auf Dividenden zahlen. Als Ausgleich bleibt ein Teil deiner Gewinne als Privatanleger steuerfrei.
Die Freistellungsquoten im Überblick
Was bedeutet das in der Praxis?
Ein kurzes Rechenbeispiel: Du verkaufst Anteile an einem klassischen Aktien-ETF (z.B. MSCI World) mit einem Gewinn von 1.000 €.
- 30 % des Gewinns = 300 € sind komplett steuerfrei.
- 70 % des Gewinns = 700 € sind steuerpflichtig.
Nur auf diese 700 € fällt die reguläre Abgeltungsteuer an, sofern dein persönlicher Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Die Quote wirkt spiegelbildlich auch auf Verluste: Bei 30 % Teilfreistellung sind nur 70 % eines Fondsverlusts steuerlich berücksichtigungsfähig.
ETF ist nicht gleich ETC oder ETN
Die Teilfreistellung gilt für Investmentfonds, nicht automatisch für jedes börsengehandelte Produkt. ETCs, ETNs, Zertifikate und andere strukturierte Produkte können rechtlich Schuldverschreibungen sein. Entscheidend sind Produktstruktur und Fondsstatus – nicht der Marketingname oder das Börsenkürzel.
Wie TradingFormular dir hierbei hilft
Die korrekte Ermittlung der Teilfreistellung bei ausländischen Brokern wie Interactive Brokers ist aufwendig, da der Broker weder die Abgeltungsteuer abführt noch die TFS-Quoten auf den Abrechnungen ausweist.
Erfassung deiner ETFs
Lade deine Flex-Query hoch. Wir durchsuchen deine Transaktionen nach den gehandelten ETFs.
Konservative Einordnung
Für bekannte ISINs wird die hinterlegte Fondskategorie übernommen. Ist keine belastbare Einstufung vorhanden, wird zunächst mit 0 % Teilfreistellung gerechnet.
Report und Nachvollziehbarkeit
Sobald alle relevanten Fonds eingeordnet sind, berechnen wir den Report. Manuelle Änderungen am Fondstyp speichern wir zusätzlich am konkreten Report.
Einstufung vor Abgabe prüfen
Die Angaben im Verkaufsprospekt, Factsheet oder KID sind für die Einordnung hilfreicher als der Produktname. Eine manuelle Auswahl im Report sollte nur mit einer nachvollziehbaren Produktgrundlage geändert werden.