Kapitalrückzahlung / RoC
Manche Ausschüttungen sind keine klassische Dividende. Sie können als Rückzahlung von Eigenkapital gelten und damit nicht sofort besteuert werden, sondern die steuerlichen Anschaffungskosten deiner Position mindern.
Die Kurzregel
Eine anerkannte Einlagenrückgewähr ist nicht einfach Dividenden-Ertrag. Sie senkt zuerst deine Anschaffungskosten. Beim späteren Verkauf ist der steuerpflichtige Gewinn dadurch entsprechend höher.
Inländische Fälle
Bei deutschen Kapitalgesellschaften ist das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG der zentrale Anker. Der Emittent muss die Leistung entsprechend bescheinigen.
Ausländische Fälle
Ja, die können Sinn ergeben. Seit Leistungen nach dem 31. Dezember 2022 kann § 27 Abs. 8 KStG auch für nicht im Inland steuerpflichtige Körperschaften relevant sein.
Kein Blindflug
Ein Broker-Label wie Return of Capital reicht allein nicht aus. Ohne Feststellung, Emittentenunterlagen oder belastbaren Nachweis bleibt es ein Prüfpunkt.
Warum ausländische RoC-Fälle heikel sind
Steuerlich gibt es nicht nur die technische Frage, ob IBKR eine Zahlung als Return of Capital bezeichnet. Entscheidend ist, ob die Zahlung nach deutschem Steuerrecht als Einlagenrückgewähr anerkannt wird.
Für aktuelle ausländische Körperschaften läuft das regelmäßig über das Feststellungsverfahren nach § 27 Abs. 8 KStG. Wird eine Einlagenrückgewähr oder Nennkapitalrückzahlung nicht gesondert festgestellt, gilt sie grundsätzlich als Gewinnausschüttung.
Für ältere Drittstaatenfälle und offene Altfälle kann die BFH-Rechtsprechung eine Rolle spielen. Das ist aber genau der Bereich, in dem Unterlagen und Einzelfallprüfung wichtiger sind als ein automatischer Textfilter.
Verarbeitung im Steuerreport
1. Buchung erkennen
Berücksichtigt werden Dividendenbuchungen, deren Buchungstext den Ausdruck „Return of Capital“ enthält. Andere Bezeichnungen werden nicht automatisch gleichgesetzt.
2. Modus wählen
Die Verarbeitung ist standardmäßig deaktiviert. Wahlweise kann sie nur für inländische oder für alle erkannten Wertpapiere aktiviert werden.
3. Anschaffungskosten mindern
Bei aktivierter Verarbeitung wird die Zahlung den vorhandenen Lots zugeordnet und mindert deren Anschaffungskosten für Gewinnermittlung und Export.
4. Rohdaten beibehalten
Die importierten Brokerdaten bleiben unverändert. Angepasst werden nur die daraus abgeleitete Gewinnermittlung und die Reportwerte.
Vereinfachtes Beispiel
Ohne AK-Minderung
- Kauf: 10 Aktien zu je 100 EUR
- Anschaffungskosten: 1.000 EUR
- Verkauf: 10 Aktien zu je 120 EUR
- Veräußerungsgewinn: 200 EUR
Mit RoC von 50 EUR
- RoC senkt die Anschaffungskosten
- Neue Anschaffungskosten: 950 EUR
- Verkauf: 10 Aktien zu je 120 EUR
- Veräußerungsgewinn: 250 EUR
Einstellung mit steuerlicher Wirkung
Die RoC-Verarbeitung ist standardmäßig deaktiviert. Du kannst sie für inländische Wertpapiere oder für alle Wertpapiere aktivieren. Die Auswahl beeinflusst die Anschaffungskosten und damit spätere Veräußerungsgewinne.
Das Broker-Label ist kein steuerlicher Nachweis. Besonders bei ausländischen Gesellschaften muss individuell geprüft werden, ob die Zahlung nach deutschem Steuerrecht tatsächlich als Einlagenrückgewähr anerkannt wird.
Rechtsgrundlagen und Orientierung
- § 20 EStG: Bezüge aus dem steuerlichen Einlagekonto gehören insoweit nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen.
- § 27 KStG: regelt steuerliches Einlagekonto, Bescheinigung und seit der Neufassung auch das Verfahren für ausländische Körperschaften.
- Amtliche EStH-Hinweise zu § 6 EStG: Einlagenrückgewähr und Rückzahlungen aus Kapitalherabsetzung mindern die Anschaffungskosten der Beteiligung.