Bewirtschaftungskosten Rechner
Berechne die nicht umlagefähigen Kosten (Bewirtschaftungskosten) deiner Immobilie, die du als Vermieter selbst tragen musst.
Nicht umlagefähige Kosten
Jährliche Kosten, die du als Eigentümer tragen musst (und nicht an den Mieter weitergibst).
Kosten für WEG- und Sondereigentumsverwaltung
Instandhaltungsrücklage und lfd. Instandhaltung
Kalkulatorisch für Leerstand (z.B. 2-5% der Miete)
z.B. Bankgebühren etc.
Ergebnis (Bewirtschaftungskosten)
0 €
/ Jahr
Wofür brauche ich das?
Bei der Kaufpreisaufteilung verlangt das Finanzamt nach der ImmoWertV den Abzug sogenannter Bewirtschaftungskosten vom pauschalierten Ertrag (Netto-Jahreskaltmiete).
In der Regel leitet das BMF-Formular diese Kosten typisiert aus Objekt- und Stichtagsdaten ab. Für eine eigene Herleitung sollten die angesetzten Werte belegbar sein und zum Wertermittlungsstichtag passen.
Die vier Bestandteile der Bewirtschaftungskosten
- Verwaltungskosten: Hausverwaltung und Sondereigentumsverwaltung.
- Instandhaltungskosten: Laufende Reparaturen und die Einzahlung in die Erhaltungsrücklage der WEG.
- Mietausfallwagnis: Ein kalkulatorischer Puffer für Leerstand, Rechtsstreitigkeiten oder Mietnomaden (meist 2% bei Wohnraum, 4-5% bei Gewerbe).
- Betriebskosten: Kosten, die grundsätzlich anfallen, aber nicht auf den Mieter umgelegt werden können (z.B. bestimmte Versicherungen oder Bankgebühren, Leerstandskosten).